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Die Instandhaltungsrückstellung im WEG nach neuer Rechtsprechung des BGH

Seminar-ID: 417334
Datum: 17.05.2010
Ort: Inhouse beim Kunden/nach Vereinbarung
Preis pro Teilnehmer:
EUR 74,00 netto
EUR 88,06 inkl. 19.00% MwSt.
Kurzbeschreibung:
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt, dass zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung (in der Praxis meist Instandhaltungsrücklage genannt) gehört. Die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage ist ein notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung.

Dieses Seminar hat bereits begonnen, eine Buchung ist aus diesem Grunde nicht mehr möglich.

Ausführliche Beschreibung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt, dass zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung (in der Praxis meist Instandhaltungsrücklage genannt) gehört. Die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage ist ein notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung.
Bisher war es weit verbreitet, den Soll-Betrag der Rücklagenzuführung nach dem Wirtschaftsplan als Ausgabe in die Jahresabrechnung einzustellen. Mit einem Grundsatzurteil vom 04.12.2009 hat der BGH dieser gängigen Praxis eine Absage erteilt und eine solche Abrechnung für unwirksam erklärt. Ab sofort dürfen Sie als Verwalter nicht mehr tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Eigentümer auf die Instandhaltungsrückstellung als Ausgaben oder sonstige Kosten buchen. In dem neuen Online-Seminar mit dem WE-Experten Dr. jur. Oliver Elzer erfahren Sie alles über die neuen Anforderungen des BGH!
Folgende Inhalte werden u. a. im Seminar vermittelt:
- Zweck der Instandhaltungsrückstellung
- Verbuchung und Darstellung in der Jahresabrechnung nach den Vorgaben des BGH-Urteils vom 04.12.2009
- Höhe der Instandhaltungsrückstellung
- Form der Anlage, Entnahmen und Umwidmung
- Verhältnis zu Sonderumlagen und Krediten
- Steuerrechtliche Fragen
Benötigte Vorkenntnisse
keine
Zielgruppe
Verwalter, Vermieter, Immobilienfachverwalter

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